inklusion

Die Vereinten Nationen fordern in der „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem.
Ein inklusiver Kindergarten muss einen Platz für alle Kinder – mit und ohne Behinderung – bieten. Die Vielfalt der Charaktere und Fähigkeiten der Kinder soll sie in ihrer Entwicklung unterstützen.

 

„Inklusion“ bedeutet alle Formen von Ausgrenzung zu reduzieren. Sie beginnt mit der Wahrnehmung von Unterschieden und der Vielfalt von Kindern. In einem wertschätzenden und empathischen Umgang mit diesen Unterschieden zeigt sich die Inklusion. Die Vielfalt der Kinder soll als Chance für das gemeinsame Spiel und die gemeinsame Entwicklung genutzt und nicht als Beeinträchtigung angesehen werden.

 

BayKiBiG Art. 12

Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen für Kinder bei besonderen Bedarfslagen Abs. 1
„(1) Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen in einer Kindertageseinrichtung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

 

Kinder mit "speziellem Förderbedarf" erhalten, auf Antrag beim Bezirk Oberbayern, wöchentlich eine Stunde Einzelförderung durch einen Fachdienst. Wir haben den großen Vorteil, dass diese Förderung durch die, dafür qualifizierte, Kita-Leitung (Sozialpädagogin) übernommen werden kann und die Kinder dadurch zusätzlich individuell betreut werden.